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Parkordnung
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet - ausgenommen Hunde an  kurzer Leine!
  • Das Mitbringen von Hunden ins Schloss ist nicht gestattet!
  • Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollschuhen (Roller Blades etc.), Rollern,  Radios (Kassettenrecordern etc.), Bällen etc. ist nicht gestattet!
  • Bleiben Sie bitte auf den markierten Wegen!
  • Absperrungen dienen Ihrer Sicherheit!
    Absperrungen dürfen nicht überklettert, überstiegen, übergriffen oder als Sitzplatz verwendet werden!
  • Achtung - Elektrozäune sind nicht gesondert gekennzeichnet!
  • Tiere dürfen nicht beunruhigt, erschreckt, beworfen, gejagt oder in anderer  Weise belästigt werden!
  • Das Beschädigen von Pflanzen (Abreißen von Blumen, Ästen, Zweigen etc.)  ist verboten!
  • Das Sammeln von Früchten jeglicher Art (Nüsse, Kastanien, Äpfel etc.) ist ausnahmslos verboten!
  • Vermeiden Sie Lärm!
  • Helfen Sie uns das Parkareal sauber zu halten und verwenden Sie die  zahlreichen Abfallbehälter!
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen unter ständiger Begleitung  von Erwachsenen sein!
  • Eltern haften für Ihre Kinder!
  • Absolutes Fütterungsverbot im gesamten Parkareal!
    Das Mitbringen von Tierfutter ist nicht gestattet!
  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptieren Sie diese Regeln! Ein Verstoß gegen die Parkordnung hat einen Verweis vom Gelände und mögliche rechtliche Schritte zur Folge!