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Zootierpfleger
Berufsprofil:
Durch die Berufsausbildung in Lehrbetrieben und in Berufsschule, der
Privatschule oder am WIFI soll der Auszubildende befähigt werden, die
nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich
auszuführen:
- Pflegen, Betreuen und Versorgen von Wild- und Zootieren, Labortieren und
Haustierrassen
- Durchführen von Maßnahmen zur Erhaltung der Tiergesundheit
- Wahrnehmen, Messen und Beurteilen von Verhaltensänderungen bei Tieren
- Tiere züchten und aufziehen
- Beschaffen, Lagern, Zubereiten und Anwenden von Futtermittel, Füttern und
Tränken
- Herrichten und Warten von Tierunterkünften
- Warten, Instandsetzen und Handhaben von technischen Einrichtungen, Geräten
und Arbeitsbehelfen
- rationelle Energieverwendung der betrieblichen Energiequellen unter dem
Aspekt des Umweltschutzes
- Durchführung von Tiertransporten
- Anwenden der Bestimmungen über den Tierschutz
- Mithilfe bei tierärztlichen Tätigkeiten
- Mithilfe bei wissenschaftlichen Tätigkeiten
- Weitergabe von Fachwissen über Tiere
- Erkennen, Beurteilen und Beherrschen von betrieblich relevanten
Notfallsituationen
- Sachgerechtes Töten von Tieren
Ausbildungsmöglichkeiten:
Derzeit kann der Beruf "TierpflegerIn" durch drei verschiedene
Ausbildungswege erlernt werden.
- Als Lehrberuf
Dauer: 3 Jahre Vorraussetzungen: -
Abgeschlossenes neuntes Schuljahr - Schriftliche Bewerbung -
Erfolgreiche Aufnahmsprüfung - Eine Lehrstelle in einem Betrieb -
Berufsschule in Wien - Altersgrenze, ab 15 nach oben
offen Lehrlingsentschädigung
- An der Privatschule des Fonds zur Förderung der Tierpflegerausbildung
(Tierpflegerschule)
Dauer: 3 Jahre Voraussetzungen: -
Abgeschlossenes neuntes Schuljahr - Schriftliche Bewerbung -
Erfolgreiche Aufnahmsprüfung - Alter zwischen 15 und 20
Jahre Monatliches Schulgeld ist zu bezahlen.
- Am Zweiten Bildungsweg
Dauer: 2 Jahre Vorraussetzungen: -
Mindestalter 21 Jahre - Nachweis von mind. 2 Jahren Praxis - Theoriekurs
(derzeit WIFI Wien) Kursgeld ist zu bezahlen.
Berufsabschluss:
Am Ende aller drei Ausbildungswege steht die Abschlussprüfung im Lehrberuf
"TierpflegerIn" bei der Wirtschaftskammer. Derzeit sind Prüfungskommissionen in
Wien, Salzburg und Innsbruck eingerichtet.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach der Lehre oder Privatschule ist
der Nachweis von 3 positiv absolvierten Lehr- bzw. Schuljahren notwendig. Für
die Zulassung zur Externistenprüfung (= Zweiter Bildungsweg) bedarf es einer
Zulassungsberechtigung durch das wohnortzuständige Magistrat.
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